Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Leistungen von Petra Durst – Begleitung ins pure Leben
Gesundheitspraxis
Anschrift:
Freiburgerstrasse 3
79395 Neuenburg am Rhein
E-Mail:
p.durst@inspureleben.de
Telefon:
+49 151 44223688
Website:
www.inspureleben.de
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Petra Durst – Begleitung ins pure Leben, Gesundheitspraxis, nachfolgend „Anbieterin“, und ihren Kundinnen und Kunden über die auf der Website, in individuellen Angeboten oder auf sonstige Weise angebotenen Leistungen.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
GesundheitspotenzialAnalysen,
individuelle VITALKOMPASS-Auswertungen,
Einzelbegleitungen und Gesundheitscoachings,
energetische Begleitungen und Anwendungen,
Jin Shin Jyutsu,
integrative Ernährungsbegleitung,
Meditationen,
Trance Healing,
Workshops, Webinare und sonstige Veranstaltungen,
Online-Begleitungen und Gruppenprogramme,
das 13-Wochen-Liveprogramm „VITALKOMPASS“,
Workbooks, PDFs, Audio-Impulse, Meditationen und sonstige digitale Begleitmaterialien,
schriftliche Auswertungen und Empfehlungen,
sonstige auf der Website oder individuell angebotene Leistungen.
(3) Für die konkrete Leistung ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Leistungsbeschreibung maßgeblich. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Anbieterin und Vertragspartnerin
Vertragspartnerin ist:
Petra Durst – Begleitung ins pure Leben
Gesundheitspraxis
Freiburgerstrasse 3
79395 Neuenburg am Rhein
E-Mail: p.durst@inspureleben.de
Telefon: +49 151 44223688
Website: www.inspureleben.de
Petra Durst handelt als Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der jeweils gebuchten Leistung nach Maßgabe der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.
(2) Art, Umfang, Dauer, Termine und konkrete Inhalte der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Angebots- oder Leistungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
(3) Die Anbieterin schuldet die sorgfältige und vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter gesundheitlicher, persönlicher, körperlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne Methoden, Übungen, Materialien oder organisatorische Abläufe angemessen weiterzuentwickeln, sofern dadurch der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung nicht verändert wird.
(5) Zwingende gesetzliche Rechte der Kundin oder des Kunden bleiben unberührt.
§ 4 Gesundheitsbezogene Abgrenzung
(1) Die Leistungen der Anbieterin dienen, soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes und gesetzlich Zulässiges vereinbart ist, insbesondere der Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsbildung, Körperwahrnehmung, Selbstreflexion und persönlichen Entwicklung.
(2) Die Leistungen stellen keine medizinische, heilkundliche oder psychotherapeutische Behandlung dar.
Die Anbieterin:
stellt keine medizinischen Diagnosen,
behandelt keine Krankheiten,
ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung,
verordnet keine Medikamente,
ordnet weder die Einnahme noch das Absetzen von Medikamenten an,
gibt keine Heilversprechen ab.
(3) Empfehlungen zu Ernährung, Bewegung, Lebensgestaltung, Körperwahrnehmung, Entspannung, Meditation, Jin Shin Jyutsu oder energetischen Anwendungen dienen der Gesundheitsförderung und persönlichen Entwicklung. Sie ersetzen keine individuelle medizinische, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Beratung oder Behandlung.
(4) Entscheidungen über medizinische Untersuchungen, Diagnosen, Therapien, Medikamente oder sonstige medizinische beziehungsweise psychotherapeutische Maßnahmen trifft die Kundin beziehungsweise der Kunde eigenverantwortlich und gegebenenfalls gemeinsam mit den jeweils behandelnden Fachpersonen.
(5) Bei akuten Beschwerden, Erkrankungen, psychischen Krisen oder sonstigen gesundheitlichen Situationen, die eine medizinische oder psychotherapeutische Abklärung erfordern, ist entsprechende fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundin beziehungsweise den Kunden.
(2) Die Buchung kann – abhängig vom jeweiligen Angebot – über das Online-Buchungssystem, per E-Mail, telefonisch oder über einen sonstigen von der Anbieterin vorgesehenen Buchungsweg erfolgen.
(3) Mit Abschluss des jeweiligen Buchungsvorgangs gibt die Kundin beziehungsweise der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Buchung ausdrücklich bestätigt oder mit der Erbringung der vereinbarten Leistung beginnt, soweit nicht im Einzelfall ein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde.
(5) Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt grundsätzlich nur den Eingang der Buchung und stellt noch keine Annahmeerklärung dar, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
(6) Die Kundin beziehungsweise der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise.
(2) Soweit die Anbieterin die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
(3) Die Vergütung ist zu dem im jeweiligen Angebot oder im Buchungsprozess angegebenen Zeitpunkt fällig.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss beziehungsweise Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(5) Die Anbieterin kann verschiedene Zahlungsarten anbieten. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsprozess angezeigt.
(6) Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Für deren Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen des eingesetzten Zahlungsdienstleisters.
(7) Gesetzliche Rechte der Kundin beziehungsweise des Kunden, insbesondere bei Widerruf, Minderung, Rücktritt oder berechtigter Kündigung, bleiben unberührt.
§ 7 Ratenzahlung
(1) Soweit eine Ratenzahlung angeboten und vereinbart wird, ergeben sich Anzahl, Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten aus der jeweiligen Vereinbarung oder dem Buchungsprozess.
(2) Eine Ratenzahlungsvereinbarung stellt grundsätzlich lediglich eine Zahlungsmodalität dar. Sie begründet keine monatlich kündbare Teilnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Bei einer als Gesamtleistung gebuchten Leistung bleibt grundsätzlich die vereinbarte Gesamtvergütung geschuldet, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(4) Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und Rückabwicklungsrechte bleiben unberührt.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
(3) Bei erheblichem Zahlungsverzug kann die Anbieterin die weitere Durchführung der Leistung bis zur Begleichung der fälligen Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Zurückbehaltungsgrund nicht durch gesetzliche Vorschriften ausgeschlossen wird.
(4) Bei Leistungen mit zeitlich festgelegten Terminen kann eine versäumte Teilnahme aufgrund Zahlungsverzugs grundsätzlich nicht nachgeholt werden, soweit dies organisatorisch nicht möglich ist.
§ 9 GesundheitspotenzialAnalyse
(1) Die GesundheitspotenzialAnalyse ist eine individuell erbrachte, gesundheitsbildende und beratende Leistung.
(2) Sie dient insbesondere der strukturierten Erfassung und Reflexion persönlicher Lebensbereiche sowie der Förderung von Gesundheitskompetenz, Körperwahrnehmung und Selbstreflexion.
(3) Je nach gebuchtem Leistungsumfang kann die GesundheitspotenzialAnalyse insbesondere umfassen:
einen Gesundheitsfragebogen,
ein persönliches Erstgespräch,
die gemeinsame Besprechung und Ergänzung der Angaben,
eine individuelle Auswertung,
ein weiteres Gespräch zur Erläuterung der Ergebnisse,
eine schriftliche Zusammenfassung,
individuelle gesundheitsbezogene Impulse und Empfehlungen.
(4) Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(5) Die GesundheitspotenzialAnalyse ist keine medizinische Diagnostik, kein Laborbefund, kein medizinisches Gutachten und keine heilkundliche oder psychotherapeutische Untersuchung.
(6) Die sogenannte VITALKOMPASS-Auswertung dient ausschließlich der persönlichen Orientierung und Gesundheitsbildung. Sie ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige fachmedizinische Diagnostik oder Behandlung.
(7) Empfehlungen werden auf Grundlage der von der Kundin beziehungsweise dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen entwickelt. Die Kundin beziehungsweise der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über deren Umsetzung.
§ 10 Einzeltermine und Terminverschiebungen
(1) Für individuell vereinbarte Termine gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Terminbedingungen.
(2) Soweit keine abweichende Regelung vereinbart wurde, kann ein kostenpflichtiger Einzeltermin bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin einmalig kostenfrei verschoben werden.
(3) Die Absage oder Verschiebung hat in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über das dafür vorgesehene Buchungssystem zu erfolgen.
(4) Bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen kann die Anbieterin ein angemessenes Ausfallhonorar verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Kundin beziehungsweise dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.
(6) Bei einer Erkrankung oder sonstigen unverschuldeten Verhinderung der Kundin beziehungsweise des Kunden kann die Anbieterin im Einzelfall eine Umbuchung ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nur, soweit er gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.
§ 11 Workshops, Webinare und sonstige Veranstaltungen
(1) Für Workshops, Webinare und sonstige Veranstaltungen gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Termine, Teilnahmebedingungen und organisatorischen Vorgaben.
(2) Mit Vertragsschluss wird grundsätzlich ein Teilnahmeplatz für die vereinbarte Veranstaltung reserviert.
(3) Eine Teilnahme an einzelnen Programmpunkten oder eine Aufzeichnung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist.
(4) Die Anbieterin kann einzelne Termine oder organisatorische Abläufe aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern, sofern der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.
(5) Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt oder verschoben werden, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, wird – soweit möglich – ein Ersatztermin angeboten oder die Leistung anderweitig vertragsgemäß erbracht.
(6) Wird eine bereits bezahlte Veranstaltung ersatzlos abgesagt und die Anbieterin schuldet keine anderweitige Leistung, wird das auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Entgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet.
§ 12 VITALKOMPASS – Charakter und Leistungsumfang
(1) Der VITALKOMPASS ist ein zeitlich befristetes, strukturiertes 13-Wochen-Programm zur Gesundheitsbildung, Gesundheitsförderung, Körperwahrnehmung, Selbstreflexion und persönlichen Entwicklung.
(2) Das Programm verbindet fachliche Impulse mit persönlicher Reflexion, Körperwahrnehmung, praktischen Übungen und alltagsbezogener Umsetzung.
(3) Ein Programmdurchgang umfasst grundsätzlich 13 Wochen.
(4) Vor Beginn des eigentlichen Programms kann – entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung – eine persönliche GesundheitspotenzialAnalyse durchgeführt werden. Diese dient dazu, den persönlichen Ausgangspunkt bewusster wahrzunehmen und die Begleitung entsprechend auszurichten.
(5) Die wöchentlichen Live-Termine bilden den wesentlichen Bestandteil des VITALKOMPASS.
(6) Je nach konkretem Programmdurchgang können insbesondere folgende Bestandteile vorgesehen sein:
Live-Impulse mit fachlichen Inhalten und praktischen Übungen,
separate Erfahrungs- und Integrationsräume,
gemeinsame Reflexions- und Austauschräume,
Körperwahrnehmungsübungen,
ein persönliches Workbook,
Reflexions- und Journaling-Aufgaben,
Meditationen und Audio-Impulse,
Alltagsexperimente,
allgemeine Fragerunden und Q&A.
(7) Die konkrete Reihenfolge und Ausgestaltung der Programmbestandteile ergibt sich aus der jeweiligen Angebots- beziehungsweise Programmbeschreibung.
(8) Ergänzende digitale Materialien dienen grundsätzlich der Begleitung und Vertiefung des Programms. Sie stellen keine eigenständige Hauptleistung dar, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
(9) Der VITALKOMPASS ist nicht als dauerhaft abrufbare Videobibliothek oder als reines Selbstlernprogramm ausgestaltet. Die vertragliche Hauptleistung liegt in der zeitlich strukturierten Live-Begleitung.
(10) Die Teilnehmerin entscheidet selbst, in welchem Umfang sie sich innerhalb der Gruppe beteiligt, persönliche Erfahrungen teilt oder Übungen durchführt.
(11) Ein Anspruch auf einen bestimmten persönlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Erfolg besteht nicht.
§ 13 VITALKOMPASS – Programmdurchführung
(1) Die jeweiligen Starttermine, Uhrzeiten und organisatorischen Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder Buchungsbestätigung.
(2) Die Teilnehmerzahl kann begrenzt werden. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, kann die maximale Teilnehmerzahl auf 15 Teilnehmerinnen begrenzt sein.
(3) Wird eine ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin den Programmbeginn verschieben, den Programmdurchgang mit einem anderen Durchgang zusammenlegen oder den Durchgang absagen.
(4) Bei einer ersatzlosen Absage wird das für die nicht erbrachte Leistung bereits gezahlte Entgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet.
(5) Muss ein einzelner Live-Termin wegen Erkrankung oder sonstiger unvorhersehbarer Verhinderung der Anbieterin ausfallen, kann ein Ersatztermin angeboten oder der Ablauf angemessen angepasst werden.
(6) Soweit dies für die Teilnehmerinnen zumutbar ist, kann die Anbieterin einzelne Programmbestandteile durch eine fachlich geeignete Vertretung durchführen lassen.
(7) Organisatorische Änderungen, insbesondere Änderungen einzelner Termine, Uhrzeiten, Reihenfolgen oder des eingesetzten Videokonferenzsystems, sind zulässig, sofern der wesentliche Charakter des Programms erhalten bleibt und die Änderungen für die Teilnehmerinnen zumutbar sind.
§ 14 Teilnahme am VITALKOMPASS und versäumte Termine
(1) Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, die vereinbarten Live-Termine wahrzunehmen.
(2) Die bloße Nichtteilnahme an einzelnen Live-Terminen stellt keine Kündigung des Vertrages dar.
(3) Die Nichtteilnahme an einzelnen Live-Terminen, die Nichtbearbeitung von Workbook-Aufgaben oder die Nichtnutzung ergänzender Materialien begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung.
(4) Ein Anspruch auf individuelle Nachholung versäumter Live-Termine oder auf gesonderte Einzeltermine besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, sämtliche während eines versäumten Termins behandelten Inhalte nachträglich individuell zu vermitteln.
(6) Ein Anspruch auf Aufzeichnungen der Live-Termine besteht nur, wenn deren Bereitstellung ausdrücklich Bestandteil der jeweiligen Leistungsbeschreibung ist.
§ 15 VITALKOMPASS – Verhalten und Vertraulichkeit innerhalb der Gruppe
(1) Die Teilnehmerinnen verpflichten sich zu einem respektvollen, wertschätzenden und diskriminierungsfreien Umgang miteinander.
(2) Die Weitergabe persönlicher Informationen, Erfahrungen oder gesundheitlicher Angaben anderer Teilnehmerinnen außerhalb der Gruppe ist nicht gestattet.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Teilnahme fort.
(4) Persönliche Beiträge innerhalb der Gruppe sind grundsätzlich freiwillig. Niemand ist verpflichtet, persönliche oder sensible Informationen offenzulegen.
(5) Die Anbieterin kann nicht vollständig kontrollieren, wie andere Teilnehmerinnen mit freiwillig innerhalb der Gruppe geteilten Informationen umgehen. Die Teilnehmerinnen werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, nur solche Informationen zu teilen, deren Offenlegung sie verantworten können.
(6) Werbung, Eigenwerbung, Abwerbung oder die Bewerbung eigener Dienstleistungen oder Produkte innerhalb des Programms ist ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet.
(7) Erhebliche Störungen des Programms, Beleidigungen, Bedrohungen, diskriminierendes Verhalten oder erhebliche Verletzungen der Vertraulichkeit können nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung und, soweit erforderlich, auch ohne weitere Abmahnung zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen.
(8) Gesetzliche Rechte der Anbieterin und der Teilnehmerin bleiben unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht
(1) Soweit einer Kundin beziehungsweise einem Kunden als Verbraucherin beziehungsweise Verbraucher bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Einzelheiten zum Bestehen, zur Dauer, zum Beginn und zur Ausübung des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die der Verbraucherin beziehungsweise dem Verbraucher vor beziehungsweise spätestens bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(3) Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage, soweit gesetzlich keine abweichende Regelung gilt.
(4) Die Festlegung eines bestimmten Termins, eines Programmbeginns oder eines begrenzten Teilnahmeplatzes schließt ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht allein deshalb aus.
(5) Die Regelungen dieser AGB zu Stornierung, Umbuchung und Kündigung gelten nur ergänzend und nur soweit sie mit zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechten vereinbar sind.
(6) Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht sowie gesetzliche Regelungen über dessen vorzeitiges Erlöschen bleiben unberührt.
§ 17 Vorzeitiger Beginn der Leistung und digitale Inhalte
(1) Soweit eine Verbraucherin beziehungsweise ein Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass eine geschuldete Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs nach Beginn der Dienstleistung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein.
(3) Voraussetzung und Umfang eines etwaigen Wertersatzanspruchs richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Bei digitalen Inhalten gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Ein vorzeitiges Erlöschen eines bestehenden Widerrufsrechts tritt nur ein, wenn die dafür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) Soweit im Bestellprozess eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Ausführung oder eine Bestätigung über den Verlust des Widerrufsrechts erforderlich ist, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
(6) Die bloße Bereitstellung eines ergänzenden PDFs, einer Meditation oder eines Audio-Impulses führt nicht automatisch zum Erlöschen eines für den Gesamtvertrag bestehenden Widerrufsrechts.
§ 18 Stornierung, Umbuchung und Kulanz
(1) Soweit kein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht, ist eine Stornierung nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
(2) Die Anbieterin kann im Einzelfall aus Kulanz eine Umbuchung oder Verschiebung ermöglichen. Hierauf besteht grundsätzlich kein Anspruch.
(3) Eine Kulanzentscheidung in einem Einzelfall begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.
(4) Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 19 Besondere Regelungen für den VITALKOMPASS bei Verschiebung
(1) Der VITALKOMPASS wird als zusammenhängender, zeitlich begrenzter Programmdurchgang gebucht.
(2) Eine ordentliche Kündigung während des laufenden Programmdurchgangs ist grundsätzlich nicht vorgesehen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften ein anderes bestimmen.
(3) Die Anbieterin kann aus wichtigem persönlichem Grund, insbesondere bei einer länger andauernden Erkrankung oder einer vergleichbaren außergewöhnlichen persönlichen Situation, im Einzelfall eine einmalige Verschiebung auf einen späteren Programmdurchgang ermöglichen.
(4) Eine solche Verschiebung ist grundsätzlich eine Kulanzregelung, sofern sich ein Anspruch hierauf nicht aus zwingendem Recht ergibt.
(5) Wird eine Verschiebung vereinbart, wird die bereits geleistete Vergütung grundsätzlich auf den vereinbarten späteren Programmdurchgang angerechnet.
(6) Die Einzelheiten der Verschiebung werden im Einzelfall vereinbart.
§ 20 Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Soweit eine Leistung als zeitlich befristetes Vertragsverhältnis ausgestaltet ist, endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer ordentlichen Kündigung bedarf.
(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Vertragsende nicht zumutbar ist.
(4) Ein wichtiger Grund auf Seiten der Teilnehmerin kann insbesondere bei Umständen vorliegen, die eine weitere Teilnahme dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum unmöglich oder unzumutbar machen.
(5) Ein wichtiger Grund auf Seiten der Anbieterin kann insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen, erheblichen Störungen des Programms, schwerwiegenden Verstößen gegen Vertraulichkeit oder Urheberrechte oder missbräuchlicher Weitergabe von Zugangsdaten vorliegen.
(6) Soweit eine Abmahnung oder vorherige Aufforderung zur Unterlassung erforderlich und zumutbar ist, soll diese vor einer außerordentlichen Beendigung erfolgen.
(7) Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 21 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit wirksamer Beendigung eines Vertrags endet grundsätzlich die Berechtigung zur Teilnahme an noch nicht erbrachten Leistungen.
(2) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben bestehen, soweit nicht aufgrund einer gesetzlichen Rückabwicklung oder einer ausdrücklichen Vereinbarung etwas anderes gilt.
(3) Soweit aufgrund einer gesetzlichen Rückabwicklung Zahlungen zu erstatten sind, erfolgt die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung digitaler Begleitmaterialien besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(5) Verpflichtungen zur Vertraulichkeit sowie gesetzliche Schutzrechte an den Inhalten bleiben auch nach Vertragsende bestehen.
§ 22 Eigenverantwortung und Mitwirkung
(1) Die Kundin beziehungsweise der Kunde bleibt für persönliche Entscheidungen, Handlungen und deren Folgen eigenverantwortlich.
(2) Die Anbieterin kann Empfehlungen nur auf Grundlage der ihr zur Verfügung gestellten Informationen geben. Wesentliche Informationen, die für die Durchführung einer Leistung oder die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Übung relevant sein können, sollten wahrheitsgemäß mitgeteilt werden.
(3) Die Kundin beziehungsweise der Kunde entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang Empfehlungen, Übungen oder Impulse umgesetzt werden.
(4) Übungen, Meditationen oder sonstige praktische Anwendungen können jederzeit abgebrochen werden, wenn sich die Kundin beziehungsweise der Kunde dabei unwohl fühlt oder die Durchführung aus ihrer beziehungsweise seiner Sicht nicht angemessen erscheint.
(5) Bei bestehenden Erkrankungen, Beschwerden oder besonderen gesundheitlichen Situationen ist vor der Durchführung entsprechender Übungen oder Veränderungen der Lebensweise gegebenenfalls medizinischer oder therapeutischer Rat einzuholen.
§ 23 Technische Voraussetzungen und technische Störungen
(1) Für Online-Leistungen ist die Kundin beziehungsweise der Kunde selbst für eine geeignete technische Ausstattung und eine ausreichende Internetverbindung verantwortlich.
(2) Hierzu gehören insbesondere ein geeignetes internetfähiges Endgerät, eine ausreichende Internetverbindung sowie – soweit erforderlich – Mikrofon, Lautsprecher oder Kamera.
(3) Für technische Störungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich der Kundin beziehungsweise des Kunden liegen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Wiederholung der Leistung.
(4) Bei technischen Störungen auf Seiten der Anbieterin oder der eingesetzten Plattform wird die Anbieterin, soweit zumutbar und möglich, eine angemessene Lösung oder einen Ersatztermin anbieten.
(5) Gesetzliche Ansprüche bei Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt.
§ 24 Höhere Gewalt und Verhinderung der Anbieterin
(1) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Anbieterin, die die Durchführung einer Leistung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, länger andauernde technische Ausfälle, Stromausfälle oder vergleichbare Ereignisse sein.
(2) Bei solchen Ereignissen ist die Anbieterin berechtigt, Termine angemessen zu verschieben oder organisatorisch anzupassen, soweit dies der Kundin beziehungsweise dem Kunden zumutbar ist.
(3) Soweit möglich, wird ein Ersatztermin oder eine andere geeignete Form der vertragsgemäßen Leistungserbringung angeboten.
(4) Gesetzliche Rechte der Kundin beziehungsweise des Kunden bei dauerhafter Unmöglichkeit oder Nichtleistung bleiben unberührt.
§ 25 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Anbieterin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin beziehungsweise der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.
(6) Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
(7) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(8) Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für einen bestimmten gesundheitlichen, persönlichen oder sonstigen Erfolg, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 26 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von der Anbieterin bereitgestellten oder im Rahmen ihrer Leistungen erstellten Inhalte können urheberrechtlich oder anderweitig gesetzlich geschützt sein.
Hierzu gehören insbesondere:
Texte,
Fachinhalte,
Konzepte,
Methodenbeschreibungen,
Workbooks,
Arbeitsblätter,
PDFs,
Präsentationen,
Audio-Dateien,
Meditationen,
Videos,
Grafiken,
Auswertungen,
Empfehlungen,
Übungen,
sonstige Kurs- und Programminhalte.
(2) Das Urheberrecht und sonstige Rechte verbleiben grundsätzlich bei der Anbieterin beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Mit dem Erwerb einer Leistung werden keine Urheber-, Verwertungs- oder Veröffentlichungsrechte übertragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Die Kundin beziehungsweise der Kunde erhält nur die Rechte, die für die vertragsgemäße persönliche Nutzung der jeweiligen Inhalte erforderlich sind.
(5) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung über die gesetzlich zulässige Nutzung hinaus, kommerzielle Verwertung oder Nutzung der Inhalte für eigene Kurse, Coachings, Beratungen oder vergleichbare Angebote ist ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaberin beziehungsweise des Rechteinhabers nicht gestattet.
(6) Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
§ 27 Aufzeichnungen und Mitschnitte
(1) Eigene Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen von Live-Terminen, Workshops, Webinaren oder Gruppenveranstaltungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet, insbesondere wenn andere Teilnehmerinnen oder deren persönliche Beiträge erkennbar sind.
(2) Screenshots, Fotografien oder sonstige Aufnahmen aus Veranstaltungen dürfen nicht ohne die erforderlichen Zustimmungen veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
(3) Soweit die Anbieterin einzelne Veranstaltungen intern zu Qualitätssicherungs- oder Dokumentationszwecken aufzeichnet, werden diese Aufzeichnungen grundsätzlich nicht als Bestandteil der geschuldeten Leistung bereitgestellt.
(4) Personenbezogene Aufzeichnungen erfolgen nur unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und erforderlichen Einwilligungen.
§ 28 Zugangsdaten und persönliche Nutzung
(1) Persönliche Zugangsdaten zu Online-Plattformen, Veranstaltungen oder geschützten Bereichen sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Bei Kenntnis einer unbefugten Nutzung oder Weitergabe ist die Anbieterin unverzüglich zu informieren.
(4) Bei einem schuldhaften Verstoß kann die Anbieterin den betreffenden Zugang sperren und weitere gesetzlich zulässige Maßnahmen ergreifen.
§ 29 Datenschutz
(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Anbieterin.
(3) Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB.
(4) Soweit im Rahmen der GesundheitspotenzialAnalyse oder anderer Leistungen besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nur auf Grundlage einer hierfür geeigneten gesetzlichen Rechtsgrundlage und – soweit erforderlich – einer entsprechenden Einwilligung.
§ 30 Vertraulichkeit
(1) Die Anbieterin behandelt die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten persönlichen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder eine wirksame Einwilligung zur Weitergabe vorliegt.
(2) Die Teilnehmerinnen eines Gruppenprogramms sind verpflichtet, persönliche Informationen anderer Teilnehmerinnen vertraulich zu behandeln.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit gesetzlich zulässig.
§ 31 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Kundin beziehungsweise der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 32 Fernunterrichtsschutzgesetz
(1) Soweit auf eine konkrete Leistung zwingende Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Anwendung finden, gelten diese unmittelbar und gehen entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.
(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die rechtliche Einordnung einer Leistung nicht allein durch die Bezeichnung als „Coaching“, „Begleitung“, „Programm“ oder „Live-Programm“ bestimmt wird, sondern sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Inhalt des jeweiligen Vertrags richtet.
(3) Soweit eine konkrete Leistung dem FernUSG unterfällt, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Informations-, Zulassungs- und Vertragsanforderungen beachtet.
(4) Die Regelungen dieses Paragraphen stellen weder einen Ausschluss noch eine Anerkennung der Anwendbarkeit des FernUSG auf sämtliche angebotenen Leistungen dar.
(5) Zwingende Rechte der Teilnehmerin beziehungsweise des Teilnehmers nach dem FernUSG bleiben unberührt.
§ 33 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
§ 34 Gerichtsstand
(1) Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(2) Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern sowie sonstigen Vertragspartnern, die nicht als Verbraucher handeln, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Anbieterin Gerichtsstand.
(3) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 35 Vertragssprache und Kommunikation
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Die Kommunikation im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache.
(3) Die Kundin beziehungsweise der Kunde ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass Nachrichten der Anbieterin empfangen werden können.
§ 36 Individuelle Vereinbarungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und der Kundin beziehungsweise dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Individuelle Vereinbarungen können insbesondere die konkrete Leistung, den Leistungsumfang, Termine, Vergütung oder besondere organisatorische Bedingungen betreffen.
(3) Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, können individuelle Vereinbarungen in Textform getroffen werden.
§ 37 Änderungen der AGB
(1) Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, die AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse zu ändern.
(3) Änderungen für bereits bestehende Vertragsverhältnisse sind nur zulässig, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Änderung mit Zustimmung der Kundin beziehungsweise des Kunden erfolgt.
(4) Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.
§ 38 Unwirksame Bestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang vor entgegenstehenden Regelungen dieser AGB.
§ 39 Vorrang zwingenden Rechts
Soweit eine Bestimmung dieser AGB mit zwingendem gesetzlichen Recht, insbesondere mit zwingenden Vorschriften des Verbraucher-, Widerrufs-, Fernunterrichts-, Datenschutz-, Urheber- oder Haftungsrechts, nicht vereinbar sein sollte, gilt anstelle der betreffenden Regelung die gesetzliche Vorschrift.
Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben unberührt.
Stand: August 2026
Petra Durst – Begleitung ins pure Leben
Gesundheitspraxis
Freiburgerstrasse 3
79395 Neuenburg am Rhein